Bis 1992 konnten Erwachsene unter bestimmten Umständen entmündigt werden, ihre gesetzliche Vertretung übernahm ein so genannter Vormund. Seit der Betreuungsrechtsreform können Volljährige nicht mehr entmündigt werden. Stattdessen kann das Gericht eine Betreuung anordnen. Der berufliche Betreuer hat den Betreuten nur zu vertreten, also Entscheidungen im Grundsatz so zu treffen, wie sie der geschäftsfähige Betreute selbst getroffen hätte.
Seit der Betreuungsrechtsreform im 1992 können Volljährige nicht mehr so einfach entmündigt werden. Die Betreuten haben seitdem viel mehr Rechte, insbesondere Mitspracherechte zu den eigene Lebensvorstellungen und den wichtigen Entscheidungen ihres Lebens. Die Verfahren zur rechtlichen Vertretung heißen jetzt gesetzliche Betreuungen. Vormundschaften gibt es nur noch bei Minderjährigen.
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